Wozu ein Architekt?

Unser Architekturbüro ist in der Gestaltung, Genehmigung und technischen sowie baulichen Details fachlich kompetent aufgestellt, sodass wir Sie von der ersten Idee bis zur baulichen Umsetzung durchgehend begleiten können.

Unser Ziel ist es, Sie als Bauherren stets unabhängig und objektiv zu beraten. Eine individuelle, auf Ihre Prioritäten und Preisvorstellung ausgelegte Planung und deren termingerechte Umsetzung innerhalb des Kostenrahmens haben bei uns höchsten Stellenwert.

Eine baureife Ausführungsplanung (Werkplanung) zusammen mit einem Bauzeitenplan und einer detaillierten Leistungsbeschreibung bilden die Grundlage für eine fehlerfreie Ausführung. Mit Hilfe dieser Vorplanung können Angebote eingeholt und die Auswahl geeigneter Fachfirmen getroffen werden.
Während der Bauphase werden alle wichtigen Schritte auf der Baustelle von uns überwacht und erst nach Beseitigung aller Mängel die Bauleistung abgenommen und freigegeben.

  • Kosten- und Planungssicherheit
  • Komplette Individualität und Freiheit in der Planung 
  • Detaillierte Leistungsbeschreibungen für eine fehlerfreie Bauausführung
  • Stetige Bauüberwachung zur Vermeidung von Ausführungsfehlern auf der Baustelle

Ist das Massivhaus teurer als das Fertighaus?

Nein, das ist es nicht - Die Kosten sind nur anders aufgeführt.

Im Gegenteil, das Massivhaus kann aufgrund flexibler Einsparungsmöglichkeiten sogar günstiger sein. Auch auf lange Sicht sind die Energiekosten geringer. Dazu ist die Individualität bei der Planung wesentlich höher.

Ab wann entstehen Kosten für den Architekt?

Der erste Beratungstermin ist bei uns immer kostenfrei. 

Wenn der Umfang und die Aufgabenstellung geklärt ist erhalten Sie von uns ein Angebot. Dieses kann je nachdem nach Honorardornung, Pauschal der nach Stunden erstellt werden. 

 

Was ist die HOAI (Honorarordnung für Architekten)?

Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, ähnlich wie bei Ärzten und Anwälten. Diese orientiert sich an den tatschlichen Baukosten des Bauvorhabens. Hierbei kann der Architekt den Honorarsatz in einem Bereich von bis anbieten. Das richtet sich unter anderem nach Aufwand, Komplexität und Anforderungen. Das Honorar wird dann in Leistungsphasen unterteilt:

 

  • Leistungsphase 1 Grundlagenermittlung (2% des Gesamthonorars) HOAI: Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter. In dieser Leistungsphase werden die Gespräche über die Vorstellungen und Wünsche des Bauherren geführt, der finanzielle Rahmen erörtert, eventuelle Ortsbegehungen des Grundstücks durchgeführt. Auch sollten erschwerende Rahmenbedingungen, wie z.B. Denkmalschutz, Bebauungspläne usw. geklärt werden.

 

  • Leistungsphase 2 Vorplanung (7% des Gesamthonorars) HOAI: Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes, einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung in Form von Strichskizzen. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Vorverhandlungen mit Behörden und Kostenschätzung nach DIN 276. In dieser Phase sollten schon erste Entwurfsskizzen von Außen- und Innenansichten vorgestellt werden. Vor- und Nachteile sollten diskutiert werden. Die Genehmigungsfähigkeit des Projektes sollten in dieser Phase geklärt werden.

 

  • Leistungsphase 3 Entwurfsplanung (15% des Gesamthonorars) HOAI: Durcharbeiten des Entwurfskonzeptes unter Einbeziehung der schon in LPH: II genannter Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete vollständige Vorentwurfs- oder Entwurfszeichungen in den erforderlichen Maßstäben von 1:100 oder 1:50. Kostenberechnung nach DIN 276 und Kostenkontrolle, erste Kostenschätzung. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.

 

  • Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung (3% des Gesamthonorars) HOAI: Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungsplanungen oder Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahme und Befreiungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen.

 

  • Leistungsphase 5 Ausführungsplanung (25% des Gesamthonorars) HOAI: Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1. Fortschreiben der Ausführungsplanung mit allen fachlich Beteiligten während der Objektausführung.

 

  • Leistungsphase 6 Vorbereitung der Vergabe (10% des Gesamthonorars) HOAI: Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligten. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.

 

  • Leistungsphase 7 Mitwirkung bei der Vergabe (4% des Gesamthonorars) HOAI: Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligten, Verhandlung mit Bietern, Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote, Mitwirkung bei der Auftragserteilung.

 

  • Leistungsphase 8 Bauüberwachung (32% des Gesamthonorars) HOAI: Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen, Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm). Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligten unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung, Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objektes, einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, z.B. Bedienungsanleitungen und Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung, der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag.

 

  • Leistungsphase 9 Objektüberwachung (2% des Gesamthonorars) bieten wir nicht an.

Wie arbeiten Architekt und Bauherr zusammen?

Ein Bauherr kann dann einen Architekten vertraglich mit den Leistungsphasen beauftragen, die er wünscht. In den meisten Fällen betreut ein Architekt alle Leistungsphasen von Planung bis Übergabe. Man kann aber z.B. zunächst die Leistungsphasen 1–4 (bis Genehmigung des Bauvorhabens) und im nächsten Schritt die Leistungsphasen 5–9 (bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens) gebündelt beauftragen. Darüber schließen beide Partner einen Werkvertrag. Die Zahlung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt jeweils nach ihrer Fertigstellung, nach Arbeitsfortschritt oder nach einem festgelegten Zahlungsplan.

Was kostet ein Architekten-Haus?

Diese oft gestellte, pauschale Frage lässt sich ohne vorhergehendes Planungsgespräch zwischen Bauherr und Architekt kaum beantworten.
Jeder Bauherr hat individuelle Wünsche und Ansprüche z.B. an Wohnfläche, Design, Komfort und verwendetes Material. Jedes Bauprojekt hat einen anderen Schwierigkeitsgrad ( die Modernisierung eines Einfamilienhauses unterscheidet sich zum Beispiel vom Bau einer Seniorenwohnanlage ).
Die Baukosten können außerdem davon abhängen, welche Bedingungen man auf einem Grundstück vorfindet. Ein Bodengutachten kann etwa ergeben, dass aufgrund besonderer Grundwasserverhältnisse eine wasserdichte, betonierte Ausführung des Kellers nötig ist.
Andererseits kann ein erfahrener Architekt eine sehr präzise Kostenschätzung erstellen. Sie können also ein (festes) Budget vorgeben, das bei der Planung, der Materialauswahl und der Realisierung eingehalten wird.

Kann man beim Architekten auch Eigenleistungen einbringen?

Auf jeden Fall!  Der Kunde kann jederzeit selbst bestimmen, welche Eigenleistungen er übernehmen möchte.

Weitere Fragen? 

Telefon: +49 (0) 7237/4403 - 0

E-mail: mail@becker-plan.de

Anschrift: Römerstr. 9, 75245 Neulingen-Nußbaum

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